Satzung

Satzung des Freundeskreises Peru Amazonico e.V.

1. Name

Der Verein nennt sich Freundeskreis Peru Amazonico e.V.

2. Sitz und Geschäftsjahr

Sitz des Vereins ist Unterheinriet

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

3. Zweck

(1)      Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, des Klimaschutzes, der mildtätigen Hilfe und der Völkerverständigung mit den Menschen in Peru. (2)      Schwerpunkt der Zusammenarbeit ist der ländliche Raum, speziell in den Regionen Cusco, Huánuco, San Martín und Ucayali. (3)      Dies geschieht durch:
  • Finanzielle und materielle Unterstützung von gemeinnützigen, sozial-integrativen, genossenschaftlichen oder ähnlichen Selbsthilfe-Initiativen, z.B. Bauerngruppen.
  • Beratung bei der Lösung vor allem landtechnischer Probleme (Bodenbearbeitung, Ernte/Dreschen, Trocknung und Lagerung) sowie bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
  • Beratung und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Agroforstwirtschaft. Dabei sollen überwiegend ökologische Anbaumethoden zum Einsatz kommen und der Regenwald geschützt werden (Klimaschutz).
  • Medizinische und soziale Hilfe in konkreten Fällen, vor allem in den Projektgebieten des Vereins.
  • Unterstützung von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.
  • Förderung von Aktivitäten, die dem geistigen und kulturellen Austausch dienen.
  • Förderung von Aktivitäten, die ein Bewusstsein für die Zusammenhänge zwischen Globalem Norden und Globalem Süden bilden.
(4)      Bei seiner Tätigkeit legt der Verein Wert auf Zusammenarbeit mit allen sozialen, öffentlichen, privaten, kirchlichen und wissenschaftlichen Organisationen, die dem in Abs. (1) beschriebenen Zweck des Vereins förderlich sind und kann diese finanziell unterstützen.

4. Gemeinnützigkeit

(1)      Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2)      Der Verein verfolgt in der Durchführung des § 3 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

(3)      Die Mitglieder erhalten keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4)      Niemand darf durch Ausgaben oder Geschäfte, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Mitgliedschaft

(1)      Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die den Zwecken im Sinne des § 3 zustimmen.

(2)      Außerordentliche Mitglieder können juristische Personen werden, die den Zwecken im Sinne des § 3 zustimmen. Sie müssen sich bei Abstimmungen durch eine entsprechende Vollmacht legitimieren.

(3)      Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Lehnt der Vorstand ab, so kann der Antragsteller hiergegen Berufung zur Mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig.

(4)      Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Austrittserklärung
b) durch Ausschluss seitens der Mitgliederversammlung
c) durch Tod

(5)      Der Ausschluss eines Mitglieds wegen eines den Zwecken oder des Ansehens des Vereins schädigenden Verhaltens kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der auf einer Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

6. Beitrag

Der jährliche Vereinsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

7. Organe

Die Organe des Vereins sind:

a) Die Mitgliederversammlung (MV)

b) Der Vorstand

8. Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des Freundeskreises Peru Amazonico e.V. ist die Mitgliederversammlung.

(1)      Aufgaben der MV:

a) Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins gemäß § 3

b) Wahl und Entlastung bzw. Abwahl des Vorstandes

c) Kenntnisnahme des Geschäfts- und Kassenberichts sowie des laufenden Jahreshaushalts.

d) Satzungsänderungen

e) Ausschluss von Mitgliedern

f) Festsetzung der Beitragshöhe

g) Auflösung des Freundeskreises Peru Amazonico e.V. gemäß § 11

h) Die MV kann Mitglieder in einen Beirat bestellen, der den Vorstand beratend unterstützt.

i) Die MV bestellt zwei Kassenprüfende für die Dauer von zwei Jahren.

j) Auf Antrag des Vorstands ernennt die MV Personen, die sich nachweislich positiv für den Verein engagiert haben, zu Ehrenmitgliedern.

(2)      Einberufung und Beschlussfähigkeit der MV

a) Die MV findet mindestens einmal im Jahr statt.

b) Die MV ist beschlussfähig, wenn zu ihr mit einer Frist von 14 Tagen unter Beifügung des Tagesordnungsvorschlags eingeladen ist. Die MV ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

c) Die MV kann als Vor-Ort-, Online- oder Hybridveranstaltung einberufen werden. In letzteren beiden Fällen ist ein digitaler Versammlungsraum für eindeutig teilnahmeberechtigte Mitglieder einzurichten.

d) Beschlüsse werden – falls nicht anders vorgesehen – mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

e) Auf Antrag von 20% der Mitglieder muss eine MV einberufen werden.

f) Die MV wird vom Vorstand einberufen.

g) Ist eine MV nicht beschlussfähig, so kann der Vorstand eine neue MV mit derselben Tagesordnung – jedoch nicht vor Ablauf  einer Frist von 3 Wochen – einberufen. Diese ist dann in jedem Fall beschlussfähig.

h) Über jede MV ist ein Protokoll mit Ort und Zeit der Zusammenkunft, den Namen der Anwesenden und dem Wortlaut der gefassten Beschlüsse zu fertigen und zu unterzeichnen von: der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem schriftführenden Vorstandsmitglied

9. Vorstand

(1)      Zusammensetzung und Aufgaben

a) Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern: für Vorsitz, stellvertretenden Vorsitz und Kassenführung.

b) Der Vorstand ist an die Beschlüsse der MV gebunden und führt die laufenden Geschäfte.

c) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Mitglied des Vorstands ist im Sinne des § 26 BGB einzeln vertretungsberechtigt.

d) Der Vorstand hat jeder MV über seine Tätigkeit seit der vorausgegangenen MV Rechenschaft zu geben.

e) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und bestimmt eines seiner Mitglieder zum Schriftführenden.

(2)      Wahlen und Amtszeiten

a) Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben auch nach ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist möglich.

b) Die Vorstandsmitglieder sind in getrennten Wahlgängen mit einfacher Mehrheit zu wählen.

c) Abwahl kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder erfolgen.

(3)      Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann zusätzlich zur Auslagenerstattung für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten. Die Höhe und die Dauer legt die MV fest.

10. Satzungsänderungen

(1)       Anträge auf Änderung der Satzung sind schriftlich an den Vorstand einzureichen.

(2)      Satzungsänderungsanträge müssen mit einer Einladung zur MV allen Mitgliedern bekanntgegeben werden.

(3)      Für die Satzungsänderung ist 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

(4)      Satzungsänderungswünsche des Finanzamts bzw. des Amtsgerichts kann der Vorstand direkt umsetzen, er muss danach die Mitglieder umgehend informieren.

11. Auflösung

(1)      Eine Auflösung des Freundeskreises Peru Amazonico e.V. bedarf einer 2/3-Mehrheit aller Mitglieder.

(2)      Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an:

  • Infostelle Peru e.V., Freiburg
  • Brot für die Welt
  • Misereor, Aachen

die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

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